Zugegeben: Für die meisten Menschen, die schreiben, fällt nicht alle Welt an Gewinn ab. Und vom Schreiben zu leben, ist erst recht schwierig. Dennoch: Wir wollen das Schreiben so ernst nehmen, dass wir auch über Geld nachdenken. Der einfachste Weg, am Ende des Jahres wenigstens ein kleines Weihnachtsgeld oder ein gediegenes Nachtessen für die Mühen des Jahres zu kriegen, ist die Anmeldung von Werken bei einer Verwertungsgesellschaft. Dafür ist im Gegensatz zur einer Anmeldung bei der Künstlersozialkasse auch keine rechtliche Selbständigkeit nötig.
Wie funktionieren Verwertungsgesellschaften?

Für Sprachwerke sorgen in Deutschland die VG Wort, in der Schweiz und in Lichtenstein ProLitteris und in Österreich die Literar-Mechana für die Wahrung der Zweitverwertungsrechte urheberrechtlich geschützter Werke. Zweitverwertungen umfassen alle weiteren Nutzungen von Werken nach deren erstmaliger Veröffentlichung. Wenn also ein Verlag das Nutzungsrecht an einem Werk erwirbt, indem er das Werk publiziert, so ist das eine Erstverwertung. Eine Zweitverwertung liegt vor, wenn das bereits veröffentlichte Werk von weiteren Instanzen genutzt wird.
Im Fall von Texten bedeutet Zweitverwertung beispielsweise die Vervielfältigung von Werken durch Kopieren bzw. Scannen, die Ausleihe von Werken in Bibliotheken oder der öffentliche Vortrag wie bei einer Lesung oder in einer Radiosendung. In allen Fällen bezahlen die Betreiber:innen der Institutionen bzw. die Veranstalter:innen eine Abgabe an die jeweilige Verwertungsgesellschaft. Und dieses Geld wird am Ende des Jahres an die Inhaber:innen der Urheberrechte ausgeschüttet.
Wie melde ich mich an?

Nach dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags (bei der VG Wort, bei ProLitteris, bei der Literar-Mechana) erhalten Autor:innen ein Login. Die Werke – auch Werkteile wie Artikel oder Kurzgeschichten in einem Sammelband – melden Autor:innen über das Onlineportal einzeln an. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um journalistische, wissenschaftliche oder literarische Werke handelt.
Damit eine Anmeldung möglich ist, muss ein Werk jedoch über eine ISBN-Nummer verfügen. Meist stellen die Verwertungsgesellschaften noch zusätzliche Bedingungen wie eine Mindestauflagenzahl oder die öffentliche Zugänglichkeit des Werks durch das Ausliegen in Bibliotheken. Auch Online-Veröffentlichungen können Autor:innen unter Bestimmten Bedingungen bei der VG Wort, bei ProLitteris oder bei der Literar-Mechana anmelden.
Weitere Vorteile
Gegenseitigkeitsverträge unter den Verwertungsgesellschaften regeln deren grenzübergreifende Zusammenarbeit, sodass Autor:innen sich beispielsweise nicht in Deutschland und der Schweiz anmelden müssen. Eine Anmeldung genügt. Über die Wahrung der Zweitverwertungsrechte hinaus bieten die Verwertungsgesellschaften, da sie als Genossenschaften organisiert sind, auch Rechtsberatung an oder sie ermöglichen finanzielle Nothilfe, wenn Mitglieder:innen unverschuldet (bspw. durch Krankheit) in Not geraten.
Achtung: Die Einnahmen aus den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften sind steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung vermerkt werden.
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